Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Twinings®-Wettbewerb
Dieser Wettbewerb wird veranstaltet von Wander AG, Fabrikstrasse 10, CH-3176 Neuenegg, Schweiz.
1. Teilnahme
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und kann nur elektronisch erklärt werden. Die elektronische Teilnahme erfolgt auf unsere Webseite www.twinings.at. Füllen Sie das Anmeldeformular auf unserer Wettbewerbseite aus und bestätigen Sie mit der Schaltfläche "Jetzt teilnehmen" die Teilnahme am Wettbewerb.2. Teilnahmedaten
Bitte beachten Sie, dass mindestens Anrede, Vor- und Nachname, sowie Ihre Postadresse und zusätzlich die Angabe der eMail-Adresse erforderlich ist. Die zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs erforderlichen Daten werden von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den gesonderten Datenschutzbestimmungen.3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einem in Österreich gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in Österreich haben. Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte des Veranstalters sowie alle an der Veranstaltung und der Durchführung des Wettbewerbs beteiligten Werbeagenturen und Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.4. Weitere Bedingungen der Teilnahme
Voraussetzung für die wirksame Wettbewerbteilnahme ist die Angabe der notwendigen Teilnahmedaten (vgl. Ziff. 2) auf der Teilnahmepostkarte bzw. dem elektronischen Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass nur Teilnehmer, von denen vollständige Datensätze vorliegen, an der Verlosung teilnehmen. Die Teilnahme am Wettbewerb hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Waren, der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung von Verbindungsentgelten und/oder Nutzungsgebühren an den Veranstalter oder an andere, mit der Veranstaltung des Wettbewerbs befasste Unternehmen ab.5. Mehrfachteilnahmen, falsche Angaben
Die Wettbewerbteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Ein Mitspielen über Strohmänner ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer darf nur einmal entweder auf elektronischem Weg teilnehmen. Mehrfacheinsendungen führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. Das gleiche gilt bei der Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, eMail-Adresse).6. Einsendeschluss
Teilnahmeschluss ist der 30.04.2012. Elektronische Anmeldungen, die nach diesem Datum eingehen, nehmen nicht mehr an der Verlosung teil.7. Gewinnzustellung
Die Gewinnerermittlung erfolgt mittels eines computergestützten Losverfahrens. Die Gewinner werden per eMail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt. Preise werden nicht in bar ausgezahlt. Die Sach-gewinne werden an die bei der Registrierung angegebene Adresse versendet.8. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 2 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich herausstellt, dass ein Teilnehmer gegen das Verbot der Mehrfachteilnahme in Ziff. 4 verstößt oder in anderer Weise gegen die Teilnahme-bedingungen verstösst. Personen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs behindern oder stören, indem sie z.B. den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Seiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstossen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Wettbewerb zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeitern /Software des Veranstalters oder anderer Teilnehmer, können ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Weitere Sanktionen und Massnahmen (Schadensersatz, Strafanzeige) bleiben insoweit ausdrücklich vorbehalten.9. Verfall, Neuziehung
Sofern die Ausschüttung eines Gewinns nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung und oder Gewinnzustellung scheitern und nicht binnen eines Monats nach der Ziehung nachgeholt werden können, verfällt der Gewinnanspruch und es findet eine erneute Ziehung statt. Das gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner von der Teilnahme ausgeschlossen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Ziff. 7 vorliegen oder vorlagen.10. Massnahmen bei Störungen des Wettbewerbablaufs
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Wettbewerb nicht (mehr) planmässig verlaufen kann (z.B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs behindern. Der Veranstalter entscheidet nach billigem Ermessen, ob der Wettbewerb in modifizierter Form weitergeführt werden kann oder ob ein Abbruch oder eine vorzeitige Beendigung geboten sind.11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihm eingesetzten Online-Systeme noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf den er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für Störungen wie den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation oder die Fehlleitung von e-Mails, die ihre Ursache in fremden Datennetzen, in fremden Telefonleitungen oder anderer Hard- oder Software der Teilnehmer oder Dritter haben. Das gleiche gilt für Störungen hinsichtlich der Eingabe, Erfassung, Übertragung und Speicherung von Daten, insbesondere auch für fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Datensätze.
Ferner wird keine Haftung übernommen, wenn e-Mails oder Dateneingaben (in Masken der Wettbewerbseiten) nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert bzw. angenommen werden. Ebenso wenig haftet der Veranstalter bei Diebstahl oder Zerstörung der die Daten speichernden Systeme oder Speichermedien. Das gleiche gilt bei der unberechtigten Veränderung bzw. Manipulation der Daten durch die Teilnehmer oder Dritte.